Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht sichert einen fairen Konkurrenzkampf und schützt Verbraucher, indem es die Verfolgung unlauterer Verhaltensweisen von Unternehmen ermöglicht. Klassische Beispiele wettbewerbswidrigen Verhaltens sind

  • irreführende Werbung, z.B. mit der Behauptung einer tatsächlich nicht nachweisbaren Marktführerschaft oder mit Produkteigenschaften, die tatsächlich nicht bestehen,
  • ​bloßstellende oder unrichtige Äußerungen über Mitbewerber,
  • ​der Vertrieb nachgeahmter Produkte,
  • Versuche, Mitbewerber durch Boykottaufrufe, Blockaden oder Abwerben von Personal zu behindern,
  • sachlich unzutreffende vergleichende Werbung,
  • Werbung mittels Spam-Nachrichten oder nicht gewünschter Anrufe und
  • die Verletzung gesetzlicher Hinweis- und Informationspflichten.

Kampfstärke, Reaktionsschnelligkeit, Engagement und Erfahrung der anwaltlichen Berater sind in wettbewerbsrechtlichen Verfahren von besonders großer Bedeutung. In über 700 Wettbewerbsprozessen haben wir seit 2007 ein engmaschiges Erfahrungs- und Wissensnetz aufgebaut, das es uns ermöglicht, neue Sachverhalte und ungewöhnliche Prozesskonstellation auf einem kurzen Gedankenweg zu erfassen und effizient zu lösen. Besondere Expertise konnten wir uns auf folgenden Gebieten erarbeiten:

  • Verteidigung von Originalherstellern gegen nachgeahmte Konsum- und Designerprodukte,
  • ​Bekämpfung von nachgeahmten technischen Erzeugnissen,
  • Irreführende Werbung,
  • Fälle, die großflächige Recherchen und eine umfassende Beweissicherung erfordern und
  • Äußerungen über Mitbewerber.

Die Redaktion von BrandEins hat uns im Jahr 2023 in die Liste der besten Wettbewerbskanzleien in Deutschland aufgenommen.

Als Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.