Markenrecht

Starke Marken geben Unternehmen einen dauerhaften Wettbewerbsvorteil oder – um es mit den Worten von Warren Buffett zu sagen – einen Burggraben („Moat“), der unternehmerische Leistungen schützt und für langfristige Rentabilität sorgt. Aus Sicht der Verbraucher sind Marken Leuchttürme, die Produkte unterscheidbar machen und Kaufentscheidungen unterstützen. ​

Die unbestreitbaren betriebswirtschaftlichen Vorteile einer Marke setzen als ersten Schritt den Schutz der Marke und als weitere Schritte deren laufende Überwachung, Ergänzung, Verteidigung, internationale Erweiterung. Jedes Jahr werden mehr als 70.000 Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Damit der Schutz Ihrer Marke gewährleistet ist, muss diese mit Sachverstand eingetragen und begleitet werden, um eine Konstruktion zu schaffen, die nicht nur das Eintragungsverfahren übersteht, sondern nach Möglichkeit jahrzehntelang Ihren unternehmerischen Erfolg trägt. ​

Unser Büro ist intensiv mit dem Markenrecht befasst, national wie international, und betreut Mandanten ganzheitlich strategisch und juristisch. ​

Hier finden Sie eine Übersicht unserer angebotenen Leistungen rund um den Markenschutz:​

  • Markenanmeldung​
  • Markenrecherche​
  • Markenstrategie​
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen​
  • Markenüberwachung​
  • Markenverlängerung​
  • Markenlizenzen​

Markeneintragungs­verfahren


Welchen Mehrwert bietet eine kompetente anwaltliche Führung des Anmeldeverfahrens?

Der Aufbau einer starken und im Konfliktfall beständigen Marke beginnt bereits vor der Einreichung des Anmeldeformulars, nämlich mit der Ermittlung der Interessen des Mandanten, den entgegenstehenden Rechten Dritter und der passenden Festlegung des Inhalts der Anmeldung.

In Beratungsgesprächen zeigt sich immer wieder, dass Mandanten auf der einen Seite die von den Markenämtern gestellten Anforderungen an die Unterscheidungskraft unterschätzen, während sie andererseits nur ein kleines Segment der Variationsbreite beim Gegenstand der Anmeldung wahrnehmen. Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass ganz oder

weitgehend beratungsfreie Anmeldeservices, die solche wesentlichen Entscheidungen den Mandanten selbst überlassen, eine ungleich höhere Zahl an Zurückweisungen und Folgeproblemen in Form von Widerspruchsverfahren und Markenprozessen produzieren als durchdachte Markenanmeldungen.

Wird gegen die Eintragung von Seiten Dritter Widerspruch eingelegt, so mündet das Eintragungsverfahren ohne Weiteres in das Widerspruchsverfahren, in dem – ähnlich wie in einem Gerichtsverfahren – in formalisierten Schriftsätze die Tatsachenlage und Rechtsstandpunkte darzustellen sind. Es braucht nicht erläutert zu werden, dass im Widerspruchsverfahren die Qualität anwaltlicher Vertretung von erheblicher Bedeutung ist.

Markenprozesse

Wir konnten in den vergangenen Jahren einige hochkarätige Markenstreitigkeiten im Sinne unserer Mandanten abschließen.

Wie sich schon in den von den Gerichten zugrunde gelegten Streitwerten ausdrückt, haben Markenstreitigkeiten für die beteiligten Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Mit der Änderung einer Unternehmensbezeichnung, der Aufgabe einer Produktlinie oder der Umstellung einer Werbekampagne ist regelmäßig nicht nur ein großer Arbeitsaufwand, sondern auch eine schwere Kostenbelastung verbunden. Entsprechend hoch sind die Emotionen, die Markenprozesse begleiten.

Wer sich in Markenprozessen auf die angebliche Beliebigkeit der Gerichte berufen möchte, macht es sich zu leicht. Markenstreitigkeiten sind in Deutschland durch die sog. Konzentrationsermächtigung des § 140 Absatz 2 Markengesetz hochspezialisierten Gerichten zugewiesen. Man darf diesen Gerichten mit der Erwartung begegnen, dass sie ihr Handwerk beherrschen. Wer diesen Gerichten auf Augenhöhe begegnen möchte, muss sich

durch einen sauberen Sachvortrag und eine stichhaltige und nachvollziehbare Darstellung der Rechtslage hervortun.

Damit ist unsere Marschroute in Markenprozessen und im prozessvorbereitenden Abmahnverfahren beschrieben. Wenn Sie uns Ihren Fall anvertrauen, dürfen Sie mit einer reflektierten und auch im Detail genauen Vorgehensweise rechnen. Darüber hinaus legen wir in Markensachen besonderen Wert auf eine schnelle Bearbeitung der Mandate bzw. auf eine rasche Durchsetzung der Ansprüche des Mandanten, da hier in der Regel eine hohe Dringlichkeit gegeben ist.

Die Redaktion von BrandEins hat uns im Jahr 2023 in die Liste der besten Wettbewerbskanzleien in Deutschland aufgenommen.


Als Ansprechpartner im Markenrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.