Urheberrecht

„Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“ (§ 1 Urheberrechtsgesetz). Wer die Reichweite des Urheberrechts mit Hilfe dieser gesetzlichen Formel zu bestimmen versucht, wird weit hinter den praktischen Grenzen des Rechtsgebiets zurückbleiben. Tatsächlich rücken das Urheberrecht und die „dem Urheberrecht verwandten Schutzrechte“ überall dort ins Blickfeld, wo Menschen gestaltend tätig sind. Urheberrechtlich relevante Sachverhalte sind also beispielsweise

  • die Formulierung von Produkttexten für einen Webshop, das Programmieren von Websites
  • ​die Veränderung der architektonischen Gestaltung eines Hauses, aber auch deren fotografische Wiedergabe;
  • die Kopie von Fotografien aus einem Sachverständigengutachten über eine antike Goldmünze;
  • der Vertrieb nachgeahmter Möbel von Le Corbusier;
  • der Nachbau von Spielzeug;
  • die veränderte Wiedergabe einer Strichzeichnung;
  • die „Weitersendung“ des Programms eines peruanischen Fernsehsenders als Internet-Stream;
  • die Nutzung von Musik-Tauschbörsen;

Diese Aufzählung lässt erahnen, dass das Urheberrecht nahezu alle Lebensbereiche berührt. In unserer Praxis haben sich dennoch einige Schwerpunkte ausgebildet, in denen wir besonders häufig mandatiert werden:

  • Die Vertretung professioneller Fotografen.
  • ​Die Beratung und Vertretung von Grafikern und Designern, insbesondere bei Nachahmungen im Zusammenhang mit Konsumartikeln (z.B. Aufdruck eines Designs auf einer Duschgel-Kollektion).
  • Die Vertretung von Fernsehstationen und OTT-Anbietern.
  • Die Beratung und Vertretung von Produktdesignern bzw. Design-Unternehmen.
  • Die Regelung von Streitigkeiten zwischen Urhebern und Nutzungsberechtigten, z.B. bei Zweifeln über die Reichweite der Einräumung eines Nutzungsrechts oder im Hinblick auf Nachvergütungsansprüche.

Wir haben in den vergangenen 14 Jahren mehr als 4.000 urheberrechtliche Fälle betreut und hierbei eine zumindest dreistellige Zahl an Gerichtsverfahren geführt. Da es bei urheberrechtlichen Sachverhalten fast immer auf eine Einzelfallbetrachtung und das Bauch- und Fingerspitzengefühl ankommt, hilft uns dieser Erfahrungsschatz, die Rechte unserer Mandanten effektiv durchzusetzen.

Als Ansprechpartner im Urheberrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.